- 18 Auflösung des Vereins
Der Verein wird aufgelöst durch Beschluss der Mitgliederversammlung, in der mindestens die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sein muss.
Ist in der Mitgliederversammlung weniger als die Hälfte der stimmberechtigten
Mitglieder zugegen, so wird frühestens nach Ablauf von 2 Wochen eine neu
Mitgliederversammlung einberufen, die ohne Rücksicht auf die Zahl der Anwesenden endgültig Beschluss fasst.
Die Auflösung des Vereins kann nur mit einer Mehrheit von mindestens 4/5 der in der Mitgliederversammlung anwesenden stimmberechtigten Mitglieder erfolgen.
Das bei der Auflösung noch vorhandene Vermögen des Vereins geht an die Stadt Dormagen mit der Auflage, es den Delhovener Vereinen, dem Bürgerschützenverein Delhoven 1926 e. V. und der Karnevalsgesellschaft Thalia Blau-Weiß Delhoven von 1877 e. V. zukommen zu lassen.
Die Verwendung kann erst nach Einwilligung des zuständigen Finanzamtes ausgeführt werden.
Als Liquidatoren werden der Vorsitzende und sein Stellvertreter bestellt.
- 19 Inkrafttreten der Satzung
Diese überarbeitete Satzung tritt mit dem Tage ihrer Annahme durch die
Mitgliederversammlung in Kraft. Am gleichen Tage tritt die bis dahin gültige Satzung
vom 10.November 2013 außer Kraft
Delhoven, den 18 November 2016
1.Vorsitzender 1.Geschäftsführer 1.Kassierer