- 9 Rechte und Pflichten der Mitglieder
Jedes ordentliche und außerordentliche Mitglied ist berechtigt, an der Willensbildung im Verein durch Ausübung des Antrags-, Diskussions- und Stimmrechts in der Mitgliederversammlung teilzunehmen. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Eine Übertragung des Stimmrechts auf andere Personen ist nicht zulässig.
Alle Mitglieder sind ferner berechtigt, an allen sonstigen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen und die Einrichtungen des Vereins zu benutzen. Jedes Mitglied kann in allen Abteilungen des Vereins Sport betreiben. Den Anweisungen des Vorstandes und des jeweiligen Sportverantwortlichen hat jedes Mitglied Folge zu leisten.
Die Mitglieder des Vereins sind weiter verpflichtet, die Interessen des Vereins nach Kräften zu fördern und alles zu unterlassen, wodurch das Ansehen und der Zweck des Vereins gefährdet werden könnte. Alle Mitglieder haben die jeweils gültige Vereinssatzung und die Beschlüsse der Vereinsorgane zu beachten.
- 10 Beiträge
Der Verein erhebt Mitgliedsbeiträge.
Art der Beiträge:
Mitgliedsbeitrag
Familien-Beitrag (gilt für Familien mit 3 Mitgliedern und mehr)
Die Höhe des zu entrichtenden Mitgliedsbeitrags wird auf Vorschlag des Vorstandes von der ordentlichen Mitgliederversammlung festgelegt. Zurzeit werden die Mitglieds—iträge halbjährlich über Einzugsermächtigungen einbehalten. Der Vorstand ist berechtigt bei unverschuldeten Notlagen eines Mitgliedes auf dessen Antrag den Mitgliedsbeitrag zu ermäßigen, zu stunden oder zu erlassen. Das Mitglied ist verpflichtet, dem Verein Änderungen der Bankverbindung und der Anschrift mitzuteilen.