- 1 Name, Sitz, Eintragung und Geschäftsjahr
Der am 7. Mai 1922 gegründete Verein führt den Namen
„Fußballclub Sportfreunde 1922 Delhoven e. V." (im Folgenden „FC 1922 Delhoven" genannt). Er hat seinen Sitz in Delhoven. Die Vereinsfarben sind rot-weiß. Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Neuss unter der Geschäftsnummer: 57 VR 526 eingetragen.
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
- 2 Zweck des Vereins
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist die Förderung des Sports sowie der Jugendarbeit. Der Verein ist politisch und
konfessionell neutral. Der Verein bekennt sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung und tritt rassistischen, verfassungs- und fremdenfeindlichen, sowie diskriminierenden Bestrebungen entschieden entgegen. Die soziale Integration von Menschen mit Migrationshintergrund soll gefördert werden.
- 3 Gemeinnützigkeit
Grundsätzlich bekennt sich der Verein zur Ausübung des Sportes seiner selbst willen, ohne wirtschaftliche Ziele zu verfolgen.
Etwaige Gewinne dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Es darf keine Person durch Verwaltungsaufgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
- 4 Verbandsmitgliedschaften
Der Verein ist Mitglied beim:
- Westdeutscher Fußballverband — WFLV
- Fußballverband Niederrhein — FVN
- Kreis 5 — Neuss/Grevenbroich — Vereins-Nr. 0043
- Kreissportbund — KSB
- Sportverband Dormagen e. V. — SVD
Der Verein ist Mitglied dieser Verbände und den Satzungen, der Rechtsprechung und deren Einzelanordnungen unterworfen.
- 5 Erwerb der Mitgliedschaft
Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden. Ein schriftlicher Aufnahmeantrag (Formular vom Verein) ist an den Vorstand des Vereins zu richten. Der Aufnahmeantrag soll mindestens den Namen, das Alter und den ständigen Wohnsitz des Bewerbers beinhalten.
Minderjährige Mitglieder bedürfen zur Aufnahme der schriftlichen Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters.
Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand durch Beschluss. Mit Beschlussfassung beginnt die Mitgliedschaft. Mit der Aufnahme erkennt das Mitglied die Vereinssatzung und die Ordnungen in der jeweils gültigen Fassung an.
Ein Aufnahmeanspruch besteht nicht. Die Ablehnung der Aufnahme muss nicht begründet werden.
Die Mitglieder werden in einer Mitgliederliste geführt.